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Erzieherinnen und Erzieher sind der Schlüssel!

"Personal ist der Schlüssel für gute Bildung und Betreuung“ – unter diesem Motto hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) Erzieherinnen und Erzieher aufgerufen, am Mittwoch Morgen - trotz der ungünstigen Zeit - zum Schweriner Schloss zu kommen und ihrem Unmut lautstark Ausdruck zu verleihen. Denn dort entscheiden die Abgeordneten in ihrer heutigen Sitzung über die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiFöG). Die Koalition will damit ein zentrales Versprechen umsetzen und mit der Geschwisterkindregelung den ersten Schritt zur Beitragsfreiheit beschließen.

Sozialministerin Stefanie Drese diskutiert mit den Erzieher*innen über den Personalmangel in den Kitas.

Die GEW M-V hat das im Vorfeld kritisiert. Sie fordert einen landesweit geregelten Mindestpersonalschlüssel, um zunächst die dringend notwendigen Verbesserungen in der personellen Ausstattung von Kitas voranzubringen. „Die jetzige Regelung im KiföG deckt mit der Fachkraft-Kind-Relation nur die direkte pädagogische Tätigkeit einer Erzieherin, eines Erziehers, mit dem Kind ab. Alles andere, wie Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, bis hin zu Reserven Personalreserven für Krankheit oder Urlaub, ist nicht durch das Land geregelt“, erklärt die Landesvorsitzende Annett Lindner die Forderungen der Bildungsgewerkschaft. In der Praxis führt dies zu einem Flickenteppich, bei dem Einrichtungen in finanzstärkeren Landkreisen besser aufgestellt sind, als jene in klammen Kreisen und Kommunen. „Das führt zu ungleichen Bedingungen für die Kinder und zwingt Kreise und Kommunen außerdem, Kitas und Horte allein unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Ist es das, was wir für unsere Kinder wollen?“, fragt die Gewerkschafterin.


Den meisten Eltern, so ist man bei der GEW M-V überzeugt, geht es vor allem darum, ihre Kinder gut betreut zu wissen. „Eine beitragsfreie Kita ist nicht automatisch eine gute Kita, das wissen auch die Eltern. Natürlich treten wir als Gewerkschaft auch für kostenlose Bildung von Anfang an ein“, sagt der Landesvorsitzende Maik Walm. „Dennoch müssen wir mit den Mitteln haushalten, die wir haben oder vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellt bekommen. Aufgrund der angespannten Personalsituation in den Einrichtungen haben wir aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes auch ein deutliches Signal in Richtung Qualitätsverbesserung gefordert!“


Nicht nur die GEW M-V, auch zahlreiche Träger haben die Gesetzesnovelle bereits aus dem gleichen Grund kritisiert. Die Beteiligten fürchten, dass mit der kompletten Elternentlastung mittel- und langfristig keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen werden, um die Kitas personell besser auszustatten. Insbesondere da die Finanzierung der Beitragsfreiheit für die Zeit nach dem Gute-Kita-Gesetz noch nicht geklärt ist. „Zuletzt hat sich der Sozialausschuss zumindest zu einem Prüfauftrag für die Landesregierung durchringen können, in dem unsere Kritik auch mit Blick auf die Attraktivität des Berufes und die Fachkräftegewinnung gewürdigt wird“, stellt Annett Lindner fest. „Was daraus letztlich wird, muss sich erst noch zeigen.“. Die GEW M-V kündigt an, dass die Verbesserung der Qualität im kommenden Jahr eines der Schwerpunktthemen ihrer gewerkschaftlichen Arbeit sein wird.


Information:

Was ist die Fachkraft-Kind-Relation?

1. Fachkraft-Kind-Verhältnisse sind Kinderzahlen pro Fachkraft für die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern. Die Fachkraft-Kind-Verhältnisse stehen in § 11a Abs. 1 KiföG M-V:

(1) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt für die unmittelbare pädagogische Arbeit unter Berücksichtigung sozialer und sozialräumlicher Gegebenheiten sicher, dass eine Fachkraft durchschnittlich
- sechs Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr,
- 15 Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule oder
- 22 Kinder im Grundschulalter fördert.

Was ist der Personalschlüssel?

Personalschlüssel sind Stellenanteile einer einzelnen Fachkraft (in Vollzeitäquivalente-VZÄ). Mit den Personalschlüsseln wird die Zahl des Personals berechnet. Die Personalschlüssel stehen nicht im KiföG MV oder einer Landesverordnung. Selbst in Betriebserlaubnisbescheiden stehen keine Mindestzahlen des einzusetzenden Personals. Die Personalschlüssel stehen in den KiföG-Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim regelt sie nicht einmal per Satzung, sondern nur mittels Grundsatzrichtlinie, die rechtlich nicht überprüfbar ist. Die Personalschlüssel basieren auf einer Empfehlung des Landesjugendamtes aus dem Jahre 1996 und wurden seither nicht oder nicht wesentlich angehoben. Die Berechnung dieser Personalschlüssel erfolgt nicht transparent und ist kaum nachvollziehbar.