Dazu Annett Lindner, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern:
„Das Urteil ist zunächst einmal ernüchternd. Nach einer Vereinbarung der Gewerkschaften und Verbände mit dem Finanzministerium ist in Mecklenburg-Vorpommern die Besoldung für Lehrkräfte direkt an das Tarifergebnis gekoppelt. Insofern wäre es konsequent, dass sich die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen auch an Streiks in der Tarifrunde beteiligen können. Da Streik immer das letzte Mittel einer Tarifauseinandersetzung und an strikte Regeln gebunden ist, sehen wir hier auch keine grundsätzliche Gefahr für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs. In MV hatten wir über 20 Jahre keine verbeamteten Lehrkräfte an den Schulen und in derselben Zeit mehrere Tarifrunden - auch Streiks. Die GEW wird das Ergebnis nun juristisch prüfen und im Verlauf der kommenden Monate entscheiden, welche Schritte als nächstes zu gehen sind.“
Beamtenstreik: Urteil ist ernüchternd
Am 12. Juni hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zum Beamtenstreik gefällt. Geklagt hatten vier verbeamtete Kolleg*innen mit Unterstützung der GEW. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Das Streikverbot bleibt aufrechterhalten.
Kontakt
Michaela
Skott
freie Pressereferentin
Adresse
Lübecker Str. 265a
19059 Schwerin
19059 Schwerin
Mobil:
+49 172 902 323 8
Telefon:
+49 385 485 27 0
Fax:
+49 385 485 27 24
E-Mail:
presse(at)gew-mv(dot)de