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Hält der Bildungspakt? GEW MV und DGB sehen Vereinbarung durch Bildungsministerium beim Thema Seiteneinstieg gefährdet!  

Das Bildungsministerium hat am vergangenen Donnerstag einen Entwurf für die neue Seiteneinstiegsverordnung vorgelegt. Die GEW MV übt Kritik an Teilen der Verordnung aber auch am Verfahrensweg. „Die durch in Aussicht gestellten Maßnahmen sind ein richtiger, aber noch nicht ausreichender Schritt zu mehr Qualität. Der Verordnungsentwurf setzt den Qualitätsanspruch des Lehrerbildungsgesetzes nicht um. Wir brauchen die abgesicherte und priorisierte Möglichkeit zum berufsbegleitenden Studium für alle, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Hochschulen als Verantwortliche für das Lehramtsstudium müssen eingebunden werden, um eine gleichwertige Qualität zur Regelausbildung auch in der Nachqualifikation zu sichern und diese nicht zu entwerten“, erklären die GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Nico Leschinski.  

„Für uns als GEW ist ein hochwertiger Seiteneinstieg in M-V von zentraler Bedeutung für die Sicherung der Qualität schulischer Bildung in den kommenden Jahren, für verlässliche und attraktive Perspektiven für unsere Kolleg*innen im Seiteneinstieg und für die Entlastung der Schulen. Alle Regelungen zum Seiteneinstieg sind Thema für die Verhandlungen im Bildungspakt 2030 zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften. Wenn das Bildungsministerium den bisherigen Weg, die abschließende Verordnung zur Regelung des Seiteneinstiegs alleine festzulegen, nicht verlässt und im Sinne einer gemeinsam getragenen Qualitätsperspektive nachverhandelt, sehen sich GEW und DGB gezwungen, den Bildungspakt zu verlassen.“ stellen die beiden Landesvorsitzenden fest.  
 
Die GEW fordert seit mehreren Jahren, auch aktuell im Rahmen der Gespräche zum Bildungspakt zwischen Landesregierung und Gewerkschaften, eine Reform des Seiteneinstiegs im Land und hat sich intensiv in die erfolgreiche Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes eingebracht, das den Rahmen für die nun erfolgende Erstellung der Seiteneinstiegsverordnung bildet. Darüber hinaus sieht die GEW weitere Änderungsbedarfe, u.a. bei der Anzahl der Anrechnungsstunden für alle Lehrer*innen im Seiteneinstieg, die nicht über einen passenden Studienabschluss verfügen. Hier muss mehr Zeit für Qualifikation zur Verfügung gestellt werden, da hier die Qualifikationsbedarfe am höchsten sind.

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