GEW MV fordert gesetzliche Regelung für Mindestpersonalschlüssel!
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) hat Kenntnis vom aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Landesrahmenvertrages in der Kindertagesförderung erhalten. Demzufolge sind erst 26 Prozent der Kindertageseinrichtungen im Land dieser Vereinbarung beigetreten (300 von 1.139 Einrichtungen).
"Damit dürfte der von der Landesregierung als historisch bezeichnete Versuch, eine einheitliche Finanzierung der Kindertagesförderung in allen Landesteilen über den Landesrahmenvertrag zu erreichen, als gescheitert zu betrachten sein", erklärt die stellv. GEW-Landesvorsitzende Ulrike von Malottki. Die Kitagewerkschaft hatte das Vorhaben zunächst wohlwollend begleitet, da von Seiten des Landes stets erklärt wurde, dass der so dringend notwendige einheitliche Mindestpersonalschlüssel, den auch die Regierungskoalition umsetzen wollte, nicht per Gesetz verankert werden müsse, wenn sich Leistungserbringer auf der einen und Leistungsträger auf der anderen Seite miteinander einigen würden. "Es ist klar: Der landesweit einheitlich gesetzlich geregelte Mindestpersonalschlüssel, der alle Aufgaben des Kindertagesförderungsgesetzes auskömmlich regelt, muss nun kommen. Wir fordern das Land auf, umgehend die Initiative zu ergreifen. Bereits Anfang 2024 haben wir hierzu einen 4-Stufen-Plan vorgelegt, wie dies in der praktischen Umsetzung zu erreichen ist". Insgesamt veranschlagt die GEW MV über einen Zeitraum von mehreren Jahren hierfür Kosten von etwa 200 Mio. Euro und rund 3.000 zusätzliche Erzieher:innen.
19059 Schwerin