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GEW M-V zu neuen Regeln ab 11.1.2021

Heute veröffentlichen sowohl das Sozial- als auch das Bildungsministerium ihre Pläne für die kommende Zeit bis zum 31. Januar - die sogenannte "Schutzphase". Im Kern bleiben dabei die aktuellen Beschränkungen bestehen.  Innerhalb dieser Phase bleiben die Kitas geöffnet.

Symbolfoto/GEW

Eltern müssen jedoch von nun an ihre Kinder vorher zur Betreuung anmelden und schriftlich bestätigen, dass sie keine andere Betreuungsmöglichkeit wahrnehmen können. "Wir haben das heute und auch schon vor Weihnachten im Expertenrat kritisiert und stattdessen eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung der Arbeitgeber:innen gefordert", erklärt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner. Die GEW M-V will damit erreichen, dass der Druck von den Eltern genommen und die Arbeitgeber:innen mehr in die Pflicht genommen werden, alle Möglichkeiten zur Betreuung der Kinder in der Häuslichkeit auszuschöpfen. Die Situation bleibt für alle Beteiligten schwierig. "Einerseits sehen wir auch die Situation der Eltern, die oft allein aufgrund eines Appells keine andere Regelung für ihre Berufstätigkeit finden können. Andererseits sind die Erzieher:innen in einer Zeit, in der es darum geht, Kontakte zu vermeiden, nach wie vor täglich vielen verschiedenen Kontakten ausgesetzt. Um dieser hohen Belastung wenigstens eine Anerkennung entgegen zu setzen, fordern wir, dass auch die Erzieherinnen und Erzieher, die (noch) nicht im TVöD gebunden sind, in diesem Jahr eine Corona-Prämie erhalten, die vom Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zuge der üblichen Finanzierung übernommen werden."

Schwierig ist und bleibt die Situation auch in den Schulen. Die GEW M-V hat bereits zu Jahresbeginn darauf hingewiesen, dass die Schulen zum überwiegenden Teil nach wie vor nicht ausreichend auf den Distanzunterricht vorbereitet sind. "Dass das Land ab 18. Januar zumindest bei niedrigen Inzidenzen die Rückkehr in die Präsenzpflicht für die Grundschulen prüfen will, begrüßen wir", erklärt der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm. "Auch ist es richtig, dass die Abschlussklassen zur Vorbereitung in die Schulen zurückkehren. Aufgrund der damit einhergehenden Infektionsgefahr plädieren wir aber für geteilte Gruppen im Wechselunterricht, um mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die begrenzten Raum- und Personalressourcen den Gesundheitsschutz für alle in den Schulen zu erhöhen. Zudem brauchen wir jetzt eine klare Linie für den Ablauf der Abschlussprüfungen. Hier erwarten wir schnellstmögliche verlässliche Regeln vom Land, die die besondere Situation an den jeweiligen Schulen widerspiegeln und bundesweit anerkannt werden." 

Für Erzieher:innen und Lehrkräfte gleichermaßen wiederholt die GEW M-V: "Jede:r Beschäftigte soll genügend Schutzausrüstung, wie etwa FFP-2-Masken, erhalten. Wir begrüßen deshalb die Masken für die Schulen ausdrücklich, vermissen sie jedoch aktuell noch in den Kitas. Außerdem fordern wir eine vorrangige Berücksichtigung bei den Impfungen und wollen erreichen, dass eine Corona-Infektion immer dann als Dienstunfall oder Berufskrankheit anerkannt wird, wenn nicht eindeutig ein anderer Ursprung hergeleitet werden kann. Gerade für die Erzieher:innen und angestellte Lehrkräfte, die spätestens nach sechs Wochen in Krankentagegeld rutschen ist eine solche Lösung von großer Bedeutung, genauso jedoch auch für die Beamtinnen und Beamte, wenn sie eventuell Langzeitschäden von einer Covid-19-Erkrankung davon tragen", bekräftigen Annett Lindner und Maik Walm. Beide erneuern auch ihren Aufruf an die Bildungsbeschäftigten im Land: "Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Kitas und Schulen, nutzt unbedingt die Möglichkeit, euch alle zwei Wochen kostenlos auch ohne Symptome testen zu lassen!"

Kontakt
Michaela Skott
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