Corona-Prämie: GEW MV gewinnt vor Bundesarbeitsgericht
Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) in der vergangenen Woche einen wichtigen Sieg gegen das Land MV errungen. Es ging um die vollständige Zahlung einer Corona-Prämie an ein Mitglied, das im Jahr 2021 in Elternzeit war und währenddessen in Teilzeit arbeitete. Die stellvertretende Landesvorsitzende, Sandra Astáras erklärt, was dann passierte:
"Das Land zahlte die Corona-Prämie an ein Mitglied nur anteilig aus. Wir hielten das für nicht zulässig, da während der Elternzeit das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ruht. Zum Berechnungs-Stichtag im November 2021 bestand demnach ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis und damit auch der Anspruch auf die volle Zahlung. Es ging dabei um 1.300 Euro. In solchen und anderen Fällen können Mitglieder unseren Rechtsschutz nutzen. Wir bemühten uns um eine außergerichtliche Klärung mit dem Land, was dieses nicht wollte. Schon die beiden ersten Instanzen gaben uns Recht, das Land jedoch ging in Revision vor das Bundesarbeitsgericht und verlor auch dort. Am vergangenen Donnerstag wurde das Urteil verkündet. Das Gericht folgte unserer Einschätzung, das Land muss nun an unser Mitglied zahlen und auch die Kosten des Rechtsstreites übernehmen." Dieses Urteil hat auch Auswirkung auf weitere Fälle, in denen Landesbedienstete ihre Ansprüche geltend gemacht haben. "Der Weg durch die Instanzen hat sich damit nicht nur für unser Mitglied gelohnt. Dieser Fall zeigt außerdem, wie wichtig die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sein kann. Kaum jemand wird als Einzelperson für einen Betrag von etwa 1.000 Euro durch alle Instanzen ziehen. Als Gewerkschaft jedoch haben wir auch die Wirkung auf andere Beschäftigte im Blick. Wer damals seinen Anspruch geltend gemacht hat, sollte nun an das Land herantreten. Die Verjährungsfrist endet am 31.12.2025. Unsere Mitglieder können sich gerne an uns wenden", sagt Sandra Astáras.
19059 Schwerin
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