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Anhörung im Bildungsausschuss: GEW MV fordert Auszubildende nicht auf den Personalschlüssel anzurechnen

Heute tagte der Bildungsausschuss zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) gehörte mit ihrer Expertise zu den angehörten Sachverständigen. Die GEW MV nutzte die Gelegenheit, um erneut ihre Positionen zur Entwicklung der Erzieher:innenausbildung deutlich zu machen.

Die GEW-Vorsitzende Annett Lindner vertrat die Gewerkschaft in der Anhörung: „Wichtig war für uns, noch einmal deutlich hervorzuheben, dass die Ausbildung zur ‚staatlich anerkannten Erzieher:in von null bis zehn Jahren‘, die sogenannte ENZ-Ausbildung, nur einen Baustein im Kampf um den bestehenden Fachkräftemangel in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Die Profession des Erziehers/der Erzieherin muss dringend als Breitbandberuf erhalten bleiben und die Mindeststandards der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz für die Fachschulen müssen auch in der praxisintegrierten Ausbildung gelten. Was das Land endlich braucht, ist eine landesübergreifende Fachkräfte- und Ausbildungsplatzplanung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.“

Mit Blick auf die im Gesetzentwurf neu geregelte Anrechnung der Auszubildenden auf den Personalschlüssel stellt die Gewerkschafterin fest: „Unserer seit Beginn bestehenden Forderung, dass die Auszubildenden, ganz gleich in welchem Ausbildungsjahr sie sich befinden, nicht auf die Personalschlüssel der Einrichtungen angerechnet werden dürfen, ist zumindest in Teilen Rechnung getragen worden. Wir erkennen die Bemühungen der Landesregierung an, sehen hier jedoch Nachbesserungsbedarf. Auch im dritten Ausbildungsjahr sollen die künftigen Fachkräfte noch lernen und nicht als vollwertiges Personal beschäftigt werden. Zu diesem Zeitpunkt gehen sie oft in neue Arbeitsbereiche, wie etwa die Krippe oder den Hort und müssen sich auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten.“ Die Berechnung der Personalschlüssel ist ein viel diskutiertes Thema in diesem Zusammenhang. Zuletzt hatte ein Urteil der Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern klar gestellt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte selbst keine Personalschlüssel in ihre Satzungen aufnehmen dürfen, diese müssen landesweit einheitlich geregelt werden: „Mit den Neuregelungen in dem jetzigen Gesetzentwurf und dem OVG-Urteil wird deutlich, wie überfällig der von uns schon lange geforderte Mindestpersonalschlüssel ist. Hier muss das Land liefern und den Koalitionsvertrag erfüllen!“

 

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