Lehrerhauptpersonalrat - LHPR
Der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) ist die Personalvertretung aller LehrerInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Lehrerhauptpersonalrat wird zu grundsätzlichen Regelungen, zu Erlassen und Verordnungen, z.B. zur Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung, zum Verfahren zur Einstellung an den Schulen, zu den Einstellungsterminen usw. gehört. Der LHPR steht daher in engem Kontakt zu den Bezirkspersonalräten und den Personalräten an den Schulen. Aktuell gehören elf der insgesamt 17 Mitglieder der GEW M-V an. Damit ist eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung gewährleistet.
Mitbestimmung und Mitwirkung findet auf dieser höchsten Personalratsebene in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium statt. Im Lehrerhauptpersonalrat sind alle Schularten einschließlich der beruflichen Schulen in fünf Fachgruppen vertreten. Die Mitbestimmung im Hinblick auf Abordnung, Versetzung, Einstellung, Beförderung, Vertragsänderung und andere personelle Maßnahmen findet im Bereich der beruflichen Schulen ausschließlich auf der Ebene des Lehrerhauptpersonalrates statt.
Dabei sehen es die GEW-Mitglieder der Fachgruppe berufliche Schulen auch als ihre Aufgabe an, die Personalratsmitglieder der örtlichen Personalräte an den beruflichen Schulen, die in der GEW organisiert sind, durch regelmäßige Schulungen und mit Informationen zu aktuellen Themen zu unterstützen und bei ihrer täglichen Arbeit zu beraten.
Der Lehrerhauptpersonalrat als Gesamtgremium bestimmt vor allem bei grundsätzlichen Regelungen, wie z.B. in Bezug auf Einstellungen, Qualifizierung, Teilzeit sowie Gesundheitsförderung mit. Hierzu werden oft auch Dienstvereinbarungen abgeschlossen, die für alle Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung bzw. das Personal zur Betreuung und Pflege in Mecklenburg-Vorpommern gelten.
Darüber hinaus ist der Lehrerhauptpersonalrat neben den Lehrerbezirkspersonalräten eine weitere Stufenvertretung. Soweit sich die Personalräte und ihre Dienststellenleitungen auf den unteren Ebenen nicht einigen können, wird dies auf der höchsten Ebene erneut versucht. Kommt auch zwischen dem Lehrerhauptpersonalrat und dem Bildungsministerium keine Einigung zustande, kann sowohl das Bildungsministerium als auch der Personalrat selbst die Einigungsstelle anrufen.
Die Vorbereitung und Durchführung einer Einigungsstellensitzung, die von einer Richterin oder einem Richter geleitet wird, erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit Gesetzen, Urteilen und Kommentaren um eine Einigung im Interesse der betroffenen Beschäftigten herbeizuführen.
Um Erörterungen und Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Bildungsministeriums gezielt vorzubereiten, richtet der Lehrerhauptpersonalrat ständige Arbeitsgruppen ein. Hier können die Mitglieder entsprechend ihrer Interessen, Stärken und ihrer individuellen Kompetenz mitarbeiten. Zurzeit gibt es die Arbeitsgruppen Erlasse, Soziales, Datenschutz und Fortbildung. Der Arbeitsumfang der Personalratsarbeit in dieser Ebene macht es erforderlich, dass die Mitglieder in der Regel an zwei Wochentagen in der Geschäftsstelle des Lehrerhauptpersonalrats in Schwerin arbeiten. Dafür werden Ermäßigungsstunden zur Verfügung gestellt.
Natürlich werden auch die GEW-Kolleginnen und -Kollegen im Lehrerhauptpersonalrat von der GEW unterstützt.
Autorenkollektiv:Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) zur Vorbereitung und Begleitung der Wahl der Personalräte und der Gleichstellungsbeauftragten: Angret Becker (Region Schwerin), Heike Kuhn (Region Rostock), Martin Jahrmärker (Region Neubrandenburg), Petra Schulz (Region Greifswald), Georg Dahlemann (LHPR), Cornelia Mannewitz (VB Hochschule und Forschung), Thomas Pohl (VB Angestellten- und Beamtenpolitik), Heinz Grämke (Geschäftstelle), Anke Burchardt (Gleichstellungsbeauftragte/Leitung der ZKG)