Gleichstellungsorientierte Umsetzung des BEEG - AGG - Managing Diversity
Zwei Gesetze haben neue Akzente in der Gleichstellungspolitik und im Gleichstellungsrecht gesetzt.
Der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) ist die Personalvertretung aller LehrerInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Lehrerhauptpersonalrat wird zu grundsätzlichen Regelungen, zu Erlassen und Verordnungen, z.B. zur Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung, zum Verfahren zur Einstellung an den Schulen, zu den Einstellungsterminen usw. gehört. Der LHPR steht daher in engem Kontakt zu den Bezirkspersonalräten und den Personalräten an den Schulen. Aktuell gehören elf der insgesamt 17 Mitglieder der GEW M-V an. Damit ist eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung gewährleistet.
Mitbestimmung und Mitwirkung findet auf dieser höchsten Personalratsebene in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium statt. Im Lehrerhauptpersonalrat sind alle Schularten einschließlich der beruflichen Schulen in fünf Fachgruppen vertreten. Die Mitbestimmung im Hinblick auf Abordnung, Versetzung, Einstellung, Beförderung, Vertragsänderung und andere personelle Maßnahmen findet im Bereich der beruflichen Schulen ausschließlich auf der Ebene des Lehrerhauptpersonalrates statt.
Dabei sehen es die GEW-Mitglieder der Fachgruppe berufliche Schulen auch als ihre Aufgabe an, die Personalratsmitglieder der örtlichen Personalräte an den beruflichen Schulen, die in der GEW organisiert sind, durch regelmäßige Schulungen und mit Informationen zu aktuellen Themen zu unterstützen und bei ihrer täglichen Arbeit zu beraten.
Der Lehrerhauptpersonalrat als Gesamtgremium bestimmt vor allem bei grundsätzlichen Regelungen, wie z.B. in Bezug auf Einstellungen, Qualifizierung, Teilzeit sowie Gesundheitsförderung mit. Hierzu werden oft auch Dienstvereinbarungen abgeschlossen, die für alle Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung bzw. das Personal zur Betreuung und Pflege in Mecklenburg-Vorpommern gelten.
Darüber hinaus ist der Lehrerhauptpersonalrat neben den Lehrerbezirkspersonalräten eine weitere Stufenvertretung. Soweit sich die Personalräte und ihre Dienststellenleitungen auf den unteren Ebenen nicht einigen können, wird dies auf der höchsten Ebene erneut versucht. Kommt auch zwischen dem Lehrerhauptpersonalrat und dem Bildungsministerium keine Einigung zustande, kann sowohl das Bildungsministerium als auch der Personalrat selbst die Einigungsstelle anrufen.
Die Vorbereitung und Durchführung einer Einigungsstellensitzung, die von einer Richterin oder einem Richter geleitet wird, erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit Gesetzen, Urteilen und Kommentaren um eine Einigung im Interesse der betroffenen Beschäftigten herbeizuführen.
Um Erörterungen und Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Bildungsministeriums gezielt vorzubereiten, richtet der Lehrerhauptpersonalrat ständige Arbeitsgruppen ein. Hier können die Mitglieder entsprechend ihrer Interessen, Stärken und ihrer individuellen Kompetenz mitarbeiten. Zurzeit gibt es die Arbeitsgruppen Erlasse, Soziales, Datenschutz und Fortbildung. Der Arbeitsumfang der Personalratsarbeit in dieser Ebene macht es erforderlich, dass die Mitglieder in der Regel an zwei Wochentagen in der Geschäftsstelle des Lehrerhauptpersonalrats in Schwerin arbeiten. Dafür werden Ermäßigungsstunden zur Verfügung gestellt.
Natürlich werden auch die GEW-Kolleginnen und -Kollegen im Lehrerhauptpersonalrat von der GEW unterstützt.
Autorenkollektiv:Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) zur Vorbereitung und Begleitung der Wahl der Personalräte und der Gleichstellungsbeauftragten: Angret Becker (Region Schwerin), Heike Kuhn (Region Rostock), Martin Jahrmärker (Region Neubrandenburg), Petra Schulz (Region Greifswald), Georg Dahlemann (LHPR), Cornelia Mannewitz (VB Hochschule und Forschung), Thomas Pohl (VB Angestellten- und Beamtenpolitik), Heinz Grämke (Geschäftstelle), Anke Burchardt (Gleichstellungsbeauftragte/Leitung der ZKG)
Bezirkspersonalräte gibt es bei den vier staatlichen Schulämtern (Schwerin, Rostock, Greifswald, Neubrandenburg). Die Mitglieder dieser Personalräte werden gleichzeitig mit den Wahlen zum örtlichen Personalrat und Lehrerhauptpersonalrat gewählt. Grundsätzlich ergibt sich ihr Aufgabenbereich aus den Zuständigkeiten der staatlichen Schulämter. Wenn hier Entscheidungen getroffen werden, die das Personal und die Arbeitsbedingungen in den allgemein bildenden Schulen betreffen, dann müssen die Bezirkspersonalräte beteiligt werden.
Nicht nur bei Einstellungen, Beförderungen, Vertragsabschlüssen, sondern auch bei Versetzungen, Abordnungen, bei Problemen mit Sonderurlaub und Teilzeit werden die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vertreten, dabei wird auf Gleichbehandlung sowie die Erfüllung der Fürsorgepflicht geachtet. Auch die individuelle Beratung und Unterstützung der Beschäftigten bei Problemen und Konflikten an den Schulen oder mit dem Schulamt sowie die Durchsetzung der grundsätzlichen Rechte aller Lehrkräfte und des Personals mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung bzw. des Personals zur Betreuung und Pflege sind wesentliche Arbeitsschwerpunkte. Mobbing und Diskriminierung zu verhindern und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern, sind weitere Aufgaben.
Und natürlich geht es auch darum, den örtlichen Personalräten bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu helfen, ihnen aktuelle und umfassende Informationen zu liefern und Personalratsmitglieder zu schulen. Der Arbeitsumfang auf der Ebene des Lehrerbezirkspersonalrates macht es erforderlich, dass dessen Mitglieder in der Regel an einem Wochentag in der am Sitz des Schulamtes befindlichen Geschäftsstelle arbeiten. Dafür werden Ermäßigungsstunden zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben ist nur mit der Unterstützung einer starken Gewerkschaft, wie der GEW, möglich, die nicht nur notwendige Schulungen durchführt, sondern auch alle aktuellen Informationen schnell bereit stellt, jederzeit Hilfe bei juristischen Fragen bietet und den Erfahrungsaustausch organisiert.
Fazit: starke Gewerkschaft – starke Personalräte.
Autorenkollektiv:
Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) zur Vorbereitung und Begleitung der Wahl der Personalräte und der Gleichstellungsbeauftragten: Angret Becker (Region Schwerin), Heike Kuhn (Region Rostock), Martin Jahrmärker (Region Neubrandenburg), Petra Schulz (Region Greifswald), Georg Dahlemann (LHPR), Cornelia Mannewitz (VB Hochschule und Forschung), Thomas Pohl (VB Angestellten- und Beamtenpolitik), Heinz Grämke (Geschäftstelle), Anke Burchardt (Gleichstellungsbeauftragte/Leitung der ZKG)
Es ist keine ganz einfache Aufgabe, die der örtliche Personalrat hat. Oft geht es bei der Personalratsarbeit in der Schule nicht um formale Mitbestimmungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz, sondern um geschicktes Verhandeln.
So soll der Personalrat vertrauensvoll mit der Dienststelle (der Schulleitung) zusammenarbeiten und dabei für die Wahrung der Belange der in der Dienststelle Beschäftigten sorgen. Also zum Beispiel darauf achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Er soll Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen nehmen und soll durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken. Es gibt außerdem eine ganze Reihe von speziellen Mitbestimmungstatbeständen, die im Personalvertretungsgesetz beschrieben sind. Es geht dabei um Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen (wie z.B. Mehrarbeit, Fortbildung und Urlaub), bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie bei organisatorischen Maßnahmen. Wichtig ist auch die umfassende Beteiligung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird dem Personalrat ein Informationsrecht gewährt, dessen Umfang vom Personalvertretungsgesetz vorgegeben wird. Die Dienststelle hat den Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen und Tatsachen zur Kenntnis zu geben. Letztlich soll der Schulpersonalrat – was die mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte angeht – über die gleichen Informationen verfügen wie die Schulleitung.
Zwei weitere Bestimmungen des Gesetzes stärken den Schulpersonalrat ebenfalls:
Plant die Dienststelle Maßnahmen und unterlässt dabei die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats oder führt sie die Beteiligung nicht richtig durch, dann dürfen die geplanten Maßnahmen nicht vollzogen werden. Die Personalratsmitglieder dürfen außerdem in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden, auch nicht nach ihrem Ausscheiden aus dem Personalrat.
Schon diese noch unvollständige Beschreibung der Arbeit macht deutlich, dass gute Personalratsarbeit für die Beschäftigten in der Schule einige Anforderungen stellt. Am besten geht das mit professioneller Unterstützung durch die GEW.
Sie stärkt die Personalratsmitglieder, die in der GEW organisiert sind, zum Beispiel durch regelmäßige Schulungen. Die Grundlage für die Teilnahme an diesen Schulungen ergibt sich aus dem Personalvertretungsgesetz.
Es legt fest, dass Mitgliedern eines Personalrats für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die der Personalratsarbeit dienlich sind, die erforderliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge zu gewähren ist.
Starke Personalratsmitglieder gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft. Auch hier gilt: GEW wirkt. Kompetent. Kollegial. Kritisch.
Autorenkollektiv:
Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) zur Vorbereitung und Begleitung der Wahl der Personalräte und der Gleichstellungsbeauftragten: Angret Becker (Region Schwerin), Heike Kuhn (Region Rostock), Martin Jahrmärker (Region Neubrandenburg), Petra Schulz (Region Greifswald), Georg Dahlemann (LHPR), Cornelia Mannewitz (VB Hochschule und Forschung), Thomas Pohl (VB Angestellten- und Beamtenpolitik), Heinz Grämke (Geschäftstelle), Anke Burchardt (Gleichstellungsbeauftragte/Leitung der ZKG)