Unterrichtsstundenkonten - Information und Terminhinweis zur Sprechstunde
Mit Schuljahresbeginn haben Lehrkräfte erstmals die Möglichkeit, sich langfristig anfallende Mehrarbeit unter bestimmten Voraussetzungen auf einem Unterrichtsstundenkonto anrechnen und in Zeit "auszahlen" zu lassen. Wir erklären hier, wie diese Möglichkeit funktioniert und bieten euch hierzu gesonderte Sprechzeiten an!
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem 1.8.2024 die Möglichkeit, ein freiwilliges Unterrichtsstundenkonto zu führen. Dieses Modell soll der flexiblen Arbeitszeitgestaltung dienen.
Das Unterrichtsstundenkonto steht ausschließlich Lehrkräften der öffentlichen Schulen zur Verfügung. Es wird nur auf Antrag und bei Vorliegen von dienstlichen Gründen eingerichtet, bspw. dann, wenn es um die Sicherung der Unterrichtsversorgung in bestimmten Fächern geht. Der Antrag muss zum Beginn des Schulhalbjahres gestellt werden. Das Unterrichtsstundenkonto dient dabei als Erfassungsinstrument für die Phase des Ansparens und des Ausgleichs. Die Nutzung eines Unterrichtsstundenkontos kann zwar empfohlen werden, ist ansonsten jedoch absolut freiwillig. Es dient ausschließlich zur Steuerung bei längerfristig anfallender Mehrarbeit. Kurzfristig anfallende Mehrarbeit wird weiterhin über den dazugehörigen Erlass geregelt und vergütet.
Alle weiteren Informationen, die ihr zum Unterrichtsstundenkonto benötigt, haben wir für euch auf einem Infoblatt zusammengefasst.
Zur Einführung des Unterrichtsstundenkontos halten wir für euch zwei Sprechstundentermine bereit:
Telefonische Beratung - Donnerstag, 29.08.2024 von 14-16 Uhr - unter Telefon: 0385/48527-34
Videokonferenz - Dienstag, 10.09.24 von 16 - 17 Uhr mit vorheriger Anmeldung unter seminar(at)gew-mv(dot)de.