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Stellungnahme Lehrerbildungsgesetz: Nicht alle Chancen genutzt! LiS müssen Anerkennung und Einbindung erfahren

Im Rahmen der Anhörung zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes nahm auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) in der nach den Ferien dazu stattfindenden Anhörung im Bildungsausschuss Stellung.

Symbolfoto Schule (GEW)

Die GEW hatte das Anliegen, die Lehrerbildung zu reformieren, bei der Vorlage des Gesetzentwurfes zunächst begrüßt, sieht in einigen Punkten jedoch auch noch nicht berücksichtigten Reformbedarf. Besonders im Blick hat die GEW die Situation der Lehrkräfte im Seiteneinstieg: „Für uns als GEW ist klar, dass wir in der aktuellen Situation, die wir uns nicht gewünscht haben und auf deren mögliche Entwicklung wir beständig über Jahre hingewiesen haben, eine umfassende Reform in revolutionärer Geschwindigkeit brauchen. Der Personalrückgang bei steigenden Bedarfen und hoher bundesweiter Konkurrenz ist schon jetzt dramatisch und wird leider weiter zunehmen. Die Ausbildungsleistung und der Ausbau der Kapazitäten an den eigenen Hochschulen wird nur langsam umgesetzt werden können. Deshalb wird es zu lange dauern, bis diese Maßnahmen die Ergebnisse zeigen, die wir eigentlich schon heute benötigen. Daher braucht es nun endlich neben dem Bekenntnis zu einer attraktiven Lehrer*innenbildung und einem entsprechend attraktiven Arbeitsplatz, das eines akzeptierten und hochwertig etablierten Seiteneinstiegs“, macht der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm deutlich. 

Klar erklärtes Ziel der GEW insgesamt und der in der GEW organisierten Lehrkräfte im Seiteneinstieg (LiS) ist es, im Rahmen der Qualifikationsprogramme so viele LiS wie möglich auf ein den grundständig ausgebildeten Lehrer*innen äquivalentes Niveau anzuheben und sie somit zu grundständig ausgebildeten Lehrer*innen zu qualifizieren. Die GEW geht davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren mindestens 2.500 Lehrkräfte im Seiteneinstieg in den Schulen tätig sein werden, das wäre nach heutigem Maßstab mindestens jede fünfte. Auch über diesen Zeitraum hinaus ist von einer weiteren Einstellung von LiS auszugehen. „Wir wollen die Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg erstens vergleichbar hochwertig wie die reguläre Lehrer:innenbildung gestalten und dazu zweitens die Hochschulen stärker in eine verbindliche und berufsbegleitende Qualifizierung einbeziehen. Das gibt der aktuelle Gesetzentwurf bis dato nicht ausreichend her“, erläutert Maik Walm weiter. Dabei geht es aus Sicht der Gewerkschaft dringend auch darum, mit den heute schon tätigen LiS einen guten Weg zur Qualifizierung und Anerkennung ihrer bisherigen Leistungen zu finden. „Die Möglichkeit, das zweite Staatsexamen mit einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und kombinierbarem Studium abzulegen, begrüßen wir ausdrücklich! Was dieses Land dazu dringend braucht, sind Masterstudiengänge für Lehrer:innen im Seiteneinstieg, um deutlich mehr von ihnen mit dem 2. Staatsexamen qualifizieren zu können. Auch eine Verkürzung der Bewährungszeiten bei der gleichzeitigen Reform der nicht-universitären Ausbildung unterstützen wir. Für Lehrer:innen im Seiteneinstieg, die schon mehrere Jahre im Schuldienst unter schwierigen Bedingungen Fortbildungen und Unterricht gemacht haben, braucht es aber dringend gute Wege des Übergangs in einen neuen Seiteneinstieg hin zu einem anerkannten Abschluss. Die fehlen bisher und das muss sich ändern!“ fordern Heiko Marski und Stefan Tockner, die die Lehrer:innen im Seiteneinstieg in und mit der GEW vertreten und heute als Experten an der Anhörung des Bildungsausschusses teilgenommen haben.  

Konkret fehlen der GEW Festlegungen, die das Qualifikationsprogramm und dessen Bedingungen näher beschreiben, möglicherweise systematisch aber auf der Ebene von nachfolgenden Verordnungen gelagert sind. Dies wären u.a. die Möglichkeit für Studiengänge über das sogenannte "Beifachstudium" für LiS mit nur einem ableitbaren Fach hinaus eine Festlegung, dass LiS Anspruch auf Abminderungsstunden (mindestens 10 h) und ein qualifiziertes Mentoring haben, eine Festlegung, dass LiS nur in den abgeleiteten bzw. angestrebten Fächern eingesetzt werden dürfen und die enge organisatorische und inhaltliche Einbindung der Hochschulen in diesen Prozess. Mindestvoraussetzung im drängenden Bedarfsfall für den Einsatz als Lehrkraft im Seiteneinstieg muss nach Meinung der GEW eine Berufsausbildung mit mindestens einer dreijährigen Berufserfahrung sein. Eine Tätigkeit von Personen ohne diese Voraussetzung, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, lehnt die Gewerkschaft ab.

Abschließend erklärt Maik Walm: „Das Land muss endlich alle Kräfte mobilisieren, um genügend Lehrkräfte aus den eigenen Hochschulen zu bekommen. Den tätigen Lehrer:innen im Seiteneinstieg muss man danken, dass sie mit hohem Engagement einen enormen Beitrag leisten, die über Jahre entstandene Lücke zu schließen. Wir brauchen aber nicht nur einen hochwertigen Seiteneinstieg in den Schuldienst, bei dem das Land nun wichtige Schritte geht, sondern längst auch einen Spurwechsel und neue Fahrbahnen für den regulären Qualifikationsweg in den Schuldienst. Wir bedauern außerordentlich, dass diese Gelegenheit nicht für eine grundlegende Reform des Lehramtsstudiums, des Vorbereitungsdienstes, der Berufseinstiegsphase und der Fortbildung insgesamt genutzt wird.“