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Bildungspakt Gute Schule 2030

Stellen für Lehrkräfte im ländlichen Raum werden attraktiver

Im Rahmen des Bildungspaktes wurde ein Personalgewinnungszuschlag für MINT-Lehrkräfte im ländlichen Raum entwickelt. Auch wenn wir uns als GEWerkschaft mit Zuschlägen dieser Art bisher schwer taten, haben wir dieser Möglichkeit zur Lehrkräftegewinnung zugestimmt und sie aktiv mitgestaltet. Vor allem deshalb, weil von einer Besetzung der offenen Stellen letztlich alle profitieren. Wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt, wendet euch an uns!

Bildquelle: Pixabay

Dies ist die gemeinsame Pressemitteilung der Bündnispartner:innen zur heutigen Veröffentlichung des Zuschlags. 

 

Stellen für Lehrkräfte im ländlichen Raum werden attraktiver

Neues Vorhaben des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ auf den Weg gebracht

Nr.043-23  | 27.02.2023  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

In Mecklenburg-Vorpommern werden Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können vom kommenden Schuljahr an Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben, die nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten. Auf die Einführung dieser Zuschläge, um Personal zu gewinnen, haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

 „Alle Schulen im Land sollen Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung vermitteln“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil das Angebot an freien Stellen für Lehrkräfte deutschlandweit sehr groß ist, gehen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes diesen Schritt, um Einstellungen in den Bedarfsfächern an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Wir brauchen auch an den Schulen im ländlichen Raum gut ausgebildete Lehrkräfte, weil wir nur so die Qualität der Bildung flächendeckend halten und die Unterrichtsversorgung verbessern können“, sagte Oldenburg. 

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere für die ländlichen Regionen und MINT-Fächer, Lehrkräfte zu gewinnen“, sagte der Landesvorsitzende der GEW MV, Nico Leschinski. „Dies ist auch ein direkter Beitrag zur Arbeitsentlastung. In der Vergangenheit standen wir ähnlichen Initiativen kritisch gegenüber. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass wir vor der Herausforderung stehen, den Unterricht abzusichern und es dafür womöglich auch andere Wege als bisher bei der Personalgewinnung braucht. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen die Schulen als Arbeitsplatz insgesamt attraktiver machen. Das werden wir im Bildungspakt weiterhin verhandeln“, so Leschinski. 

„Gerade im ländlichen Raum haben wir große Probleme, offene Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen“, erläuterte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Michael Blanck. „Somit war es uns als VBE wichtig, dass hier Anreize für Bewerberinnen und Bewerber geschaffen werden. Das gilt auch für Referendariatsstellen. Die Zulagenzahlungen sind deshalb ein gutes Signal. Die Vorteile der Schulen im ländlichen Raum werden die Bewerberinnen und Bewerber dann in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vor Ort kennenlernen“, so Blanck. 

Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Bildungsministerium vor jeder Ausschreibung fest. Insgesamt können für ein Schuljahr 50 Stellen mit einem Zuschlag versehen werden. Der Zuschlag wird monatlich in Höhe von 424,25 Euro für verbeamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gezahlt. Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von vier Jahren gewährt und sieht keine Bindungsklausel vor. 

Voraussetzungen für Lehrkräfte, um einen Zuschlag zu erhalten: 

  • grundständige Lehramtsausbildung im Sinne von § 6 Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen, auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium)
  • Verfügen über ein sogenanntes MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik)
  • neu eingestellte Lehrkräfte in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach einer Bewerbung auf eine zuschlagsfähige Stelle
  • Einstellung an Regionalen Schulen in ländlich geprägten Regionen außerhalb der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar

Die Verordnung tritt zum 28.02.2023 in Kraft.

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