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neuer Seiteneinstieg leicht erklärt

Am 04. Juli 2022 trat die Schul-Seiteneinstiegsverordnung in Kraft. Wir stellen in diesem Beitrag die wichtigsten Neuerungen kurz und knackig vor.

(GEW)

Seit dem 4. Juli 2022 gilt die Schulseiteneinstiegsverordnung, die mehrere Teilverordnungen ablöst und Verbesserungen bei den Qualifizierungswegen der Lehrkräfte im Seiteneinstieg bringt. Hier wollen wir euch kompakt über die Neuerungen und Vorteile informieren.

  1. Transparentes Qualifizierungsgebot mit Anrechnung
  2. Über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zur Befähigung für ein Lehramt
  3. Verkürzte Mindestbeschäftigungszeiten zur Lehrbefähigungsanerkennung
  4. Vereinfachte Fächerableitung und Zusatzstudium
  5. Tarifliche Eingruppierung der einzelnen Fallgruppen

Der gesamte Text lässt sich hier herunterladen. Für den Abruf müsst ihr euch in den Mitgliederbereich der GEW einloggen. 

  1. Beratungsangebot für Mitglieder

Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit GEW-Mitgliedschaft können sich über die GEW-Geschäftsstelle zu ihrem  Qualifizierungsweg beraten lassen. Zudem gibt es eine  sehr aktive Landesfachgruppe ‘Lehrkräfte im Seiteneinstieg’, die sich über Mitstreiter:innen freut.

Kontakt: seiteneinstieg[at]gew-mv.de