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Richtungsweisendes Urteil zur Höhe des BAföG!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt, dass das BAföG nicht unter dem Bürgergeld liegen darf. Die GEW empfiehlt deshalb Widerspruch gegen den letzten BAföG-Bescheid einzulegen. Was unsere Mitglieder jetzt tun sollten >>>

Eine Statue der Justizia hält vor einem blauen Himmel die Waage in die Höhe
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes kann Auswirkungen auf alle Studierende, die BAföG beziehen haben. (Foto: E. Lich/pixabay)

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Kontakt
Paul Fietz
Tarifreferent der GEW Mecklenburg-Vorpommern