Richtungsweisendes Urteil zur Höhe des BAföG!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt, dass das BAföG nicht unter dem Bürgergeld liegen darf. Die GEW empfiehlt deshalb Widerspruch gegen den letzten BAföG-Bescheid einzulegen. Was unsere Mitglieder jetzt tun sollten >>>
Lest diesen Artikel auf der Seite der Bundes-GEW mit allen wichtigen und notwendigen Informationen und teilt ihn mit anderen Studierenden.
Wendet euch für Unterstützung an unseren Referenten für Tarifrecht. Wir werden das weitere Vorgehen koordinieren.
Kontakt