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Tarifinfo der GEW M-V

Wichtige Informationen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Grundschulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zuge der nun endlich erreichten höheren Eingruppierung  der Lehrkräfte an den Grundschulen werden nunmehr vielen tarifbeschäftigten Lehrkräften  Formulare zur Unterzeichnung übersandt bzw. übergeben.

Symbolfoto/Pixabay

In der Regel handelt es sich dabei

  1. Um Änderungsverträge und ggf. zeitgleich
  2. Antrag auf Höhergruppierung.

Auch wenn der jeweilige Änderungsvertrag eine Formulierung, wie „Der Arbeitgeber ist berechtigt der Lehrkraft aus dienstlichen Gründen einen andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen“ kann eine solche Vereinbarung bedenkenlos unterzeichnet werden, da mit dieser Formulierung nur ein ohnehin bestehendes Weisungsrecht dokumentiert wird. Aus der bisherigen Erfahrung heraus entstehen den Beschäftigten daraus keine neue Risiken.

Uns erschließt sich allerdings nicht, warum jede Lehrkraft einen „Antrag auf Höhergruppierung“ stellen soll. Die weit überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten unterliegt als so genannte „Erfüller“ der Tarifautomatik des TV-EntgO-L und braucht folglich keinen derartig gesonderten Antrag stellen. Wir empfehlen daher, einen solchen, mit der Übersendung des Änderungsvertrages verbundenen „Antrages auf Höhergruppierung“ zunächst nicht zu stellen.

Wer – aus welchen Gründen auch immer – einen solchen Antrag dennoch stellen möchte, sollte für den Fall, dass der vorgeschriebene Antragstext folgende Formulierung enthält:„Aus diesem Grund beantrage ich meine Höhergruppierung mit Wirkung vom 01.08.2020 gemäß § 29 Abs. 6 TVÜ-L i.d.F des § 11 TV EntgO-L.“  zumindest den letzten Halbsatz – fett schräg gedruckt - streichen!

Besser noch wäre im Falle einer Antragstellung dieses, zumindest einigen Lehrkräften übersandten Antragsformulars, noch eine Umformulierung unter Beibehaltung des ersten Satzes: „Am 10.06.2020 wurde durch den Landtag M-V die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beschlossen und das Eingangsamt für Lehrkräfte an Grundschulen mit Wirkung vom 01.08.2020 angehoben. Aus diesem Grund beantrage ich, auch meine Eingruppierung ab dem 01.08.2020 entsprechend anzuheben.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit ihr in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen habt, so stehen wir euch gern zur telefonischen Beratung unter 0385 485 27-0 bzw. 0385 485 2716 zur Verfügung. Auch unabhängig von den jetzt übersandten Vertragsmustern befinden wir uns übrigens auch weiterhin im Gespräch mit Vertretern des Landes, um grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen dieser Besoldungs- und Eingruppierungsänderung zu lösen.

 

Kontakt
Annett Lindner
Landesvorsitzende
Adresse Lübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Telefon:  +49 385 485 27 - 0
Fax:  +49 385 485 27 - 24
Kontakt
Anja Dornblüth-Röhrdanz
Geschäftsführung sowie Arbeit mit Vertrauensleuten
Adresse Lübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Telefon:  0385/485 27-31
Mobil:  + 49 175 184 893 8
Fax:  0385/485 27-24