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WICHTIG! Erklärung zur Freiwilligkeit für Lehrkräfte - mit DOWNLOADS!

GEW M-V: Freiwilliger Einsatz von Lehrkräften muss eindeutig geregelt sein! Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen ab kommenden Montag gibt es eine große Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich des freiwilligen Einsatzes von Risikogruppen. Das Bildungsministerium hat heute einen dazu eigens vorbereiteten Vordruck wieder zurückgezogen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) reagiert auf die zahlreichen Anfragen hierzu:

(GEW)

„Als Gewerkschaft sehen wir den freiwilligen Einsatz von Kolleginnen und Kollegen aus Risikogruppen kritisch. Wir befürchten, dass es hier zu einem hohen Druck bei den Betroffenen kommt und diese sich, trotz berechtigter Sorge um ihre Gesundheit, zum Präsenzdienst melden. Gleichwohl wissen wir auch, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen, aus den verschiedensten Gründen dennoch freiwillig zum Dienst in den Schulen melden wollen. Für beide Gruppen muss das Land  besonders sorgen“, erklären die beiden GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Maik Walm. Die freiwillige Meldung des Landes, die heute zurückgezogen wurde, sah keine Einschränkungen von Tätigkeiten und auch keine Widerrufsmöglichkeit zur Freiwilligkeit vor: „Beides muss aus unserer Sicht jedoch möglich sein, wenn sich jemand freiwillig zum Präsenzdienst meldet“, sagt Maik Walm. „Wir haben deshalb als Gewerkschaft entsprechende Formulare entwickelt, die Lehrkräfte aus Risikogruppen nutzen können und werden sie noch heute über unsere Verteiler an unsere Mitglieder und die Schulen schicken sowie sie auf unserer Website gew-mv.de/corona zur Verfügung stellen“, ergänzt Annett Lindner. Die GEW M-V empfiehlt Angehörigen von Risikogruppen außerdem ausdrücklich, sich zuvor mit dem behandelnden Hausarzt oder Facharzt über einen freiwilligen Einsatz in der Schule zu beraten. Darüber hinaus muss auch gewährleistet sein, dass bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Präsenzdienst und zum Distance Learning die vertraglichen Gesamtstunden nicht überschritten werden. Auch hierauf weist der Vordruck der GEW M-V hin. Weiterhin ungeklärt bleibt, welche Folgen beispielsweise eine Langzeiterkrankung oder Berufsunfähigkeit resultierend aus einer im Dienst erworbenen Ansteckung mit SARS-CoV-2 für angestellte Beschäftigte hat. „Dies ist sicherlich für alle Beschäftigten eine wichtige Frage, in besonderem Maße jedoch für Risikogruppen. Mit Anfragen dieser Art sind wir aktuell konfrontiert“, erklärt Maik Walm und äußert ausdrücklich Verständnis für die Sorgen der Lehrkräfte.  Abschließend verweisen Annett Lindner und Maik Walm auf den Grundsatz, dass nach wie vor die Sicherung der Gesundheit von Schüler*innen und Lehrer*innen oberste Priorität haben muss.

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