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TARIFINFORMATION für upF (vormals: PmsA) an den Schulen in M-V

Überleitung in die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Januar 2020

Bereits mit dem Tarifabschluss vom 2. März 2019 haben die Gewerkschaften neben Erhöhungen des Tabellenentgeltes in drei Schritten von 2019 bis 2021 auch eine bessere Eingruppierung für
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder erreicht. Für viele Beschäftigte ist damit eine deutliche Gehaltssteigerung verbunden. Endlich wird die Aufwertung, die die Kolleginnen und
Kollegen in den Kommunen bereits 2015 durch ihren wochenlangen Streik erkämpft hatten, auch für die Beschäftigten in den Ländern umgesetzt. Auch das ist ein Ergebnis erfolgreicher Tarifpolitik
der GEW.

Was das genau für die upF (vormals PmsA) bedeutet, lest ihr in unserem Tarifinfo, das wir in der rechten Spalte zum Download für euch zur Verfügung stellen. >>>

Kontakt
Annett Lindner
Landesvorsitzende
Adresse Lübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Telefon:  +49 385 485 27 - 0
Fax:  +49 385 485 27 - 24