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GEW setzt sich für Beamtinnen und Beamte ein!

Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation von Beamtenfamilien mit 3 und mehr Kindern in Mecklenburg-Vorpommern

Symbolfoto/GEW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem angefügten Erlass wird die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation von Beamtenfamilien mit 3 und mehr Kindern in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Ziel ist die Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation für kinderreiche Beamtenfamilien. Es ist nun mit einer Auszahlung mit den Bezügen für November bzw. Dezember zu rechnen.

Für offene Verfahren vor Inkrafttreten des § 29 a des Landesbesoldungsgesetzes (also vor dem 30. November 2019) ist eine Nachzahlungsnorm im Besoldungsneuregelungsgesetz geplant. Dies befindet sich aktuell noch in der Prüfung. Eine Beschlussfassung der Landesregierung dazu gibt es noch nicht.

Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland ist, das unmittelbar auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes reagiert und entsprechende Beträge zur Auszahlung bringt. 

 

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