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Der LHPR informiert:

Freistellung für Impfung

Die Schulämter sind über die Freistellung von Lehrkräften zur Wahrnehmung von Impfterminen informiert.

Symbolfoto (Pixabay)

Die Impfstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass Lehrer und Erzieher in die zweite Priorisierungsgruppe aufgenommen sind und somit nun eine Impfung gegen COVID-19 erhalten können. In den letzten Tagen wurde wiederholt durch Schulleiterinnen und Schulleiter die Frage gestellt, ob Beschäftigte für die Wahrnehmung von Impfterminen vom Unterricht freigestellt werden können. Sofern ein Impftermin nur während der Unterrichtszeit genutzt werden kann, besteht nach Abstimmung mit dem Herrn Staatssekretär Freiberg die Möglichkeit, dass Beschäftigte hierfür eine Freistellung vom Unterricht erhalten. Die Beschäftigten sind durch die Schulleiterinnen/ Schulleiter darauf hinzuweisen, dass möglichst ein Termin für eine Impfung außerhalb der Unterrichtsverpflichtung genutzt werden sollte. Sofern dies nicht möglich ist, wird hierfür eine Freistellung gewährt.