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Digitalisierung an Schulen – Pädagogik vor Technologie

Die Digitalisierung ist ein Bestandteil unseres alltäglichen (schulischen) Lebens. Die GEW sieht den Erwerb der für Umgang und Teilhabe notwendigen Kompetenzen im Kontext einer umfassenden Medienbildung.

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Jedoch sehen wir auch, dass der Einsatz digitaler Medien und Technologien im Kontext von Lernen und Unterricht teilweise mit erheblichen technischen und zeitlichen Belastungen verbunden ist, zum Beispiel durch Ausstattungs- und Wartungsprobleme, die Einarbeitung in neue Unterrichtstechnologien (z. B. Tablets, Kommunikations- und Lernplattformen, Social Media, Whiteboards), das Erschließen von digitalen Bildungsmedien (z. B. Digitale Schulbücher, „Open Educational Resources“) oder auch die Verlagerung von Verantwortlichkeiten im Zuge der digitalen Dokumentation von Leistungen (z. B. Leistungsbewertung, Tests, Vergleichsarbeiten).

Nach der gestoppten Grundgesetzänderung durch die Länder bleibt die Umsetzung des Digitalpaktes und der damit verbunden Finanzierung der Digitalisierung an Schulen weiter ungewiss.

 

Die GEW fordert in diesem Zusammenhang

  • die verlässliche Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit einer digitalen Infrastruktur, die den Anforderungen ausreichender Datensicherheit genügt.
  • Keine Verlagerung sensibler Daten von Lernenden und Lehrenden auf externe Server (elektronische Klassenbücher u. ä.). Dies betrifft insbesondere Fehlzeiten und Krankmeldungen sowie Leistungsbeurteilungen.
  • Einen strengen Datenschutz in allen Bereichen der Bildung. Die Bildungseinrichtungen brauchen Rechtssicherheit im Umgang mit sensiblen Daten.
  • Die personelle und zeitliche Aufstockung der Verwaltung. Eine weitere Belastung von Lehrkräften und allen anderen pädagogischen Fachkräften durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben, wie sie durch die geforderte Anlage elektronischer Akten entsteht, ist nicht hinnehmbar.
  • Eine umfassende Mitbestimmung im Hinblick auf gespeicherte Daten und die Beachtung der Privatsphäre wie auch im Hinblick auf die Einführung digitaler Arbeits- und Unterrichtstechnologien sowie staatlich betriebener Lernportale.
  • Möglichkeiten der Mitbestimmung der Beschäftigten bei Auswahl, Gestaltung und Einsatz technischer Verfahren einschließlich von Lernportalen und (Schul-) Verwaltungssoftware.
  • Bedarfsgerechte Fortbildungsangebote und -zeiten (außerhalb der Ferien/der Freizeit), fest eingeplante „Systemzeiten“, damit die Beschäftigten sich mit neuen Technologien vertraut machen können sowie Entlastung für Mehrarbeiten im Zusammenhang mit der digitalen Dokumentation von Leistungen.
  • Bedarfsgerechte und ergonomisch gestaltete Computerarbeitsplätze für Lehrende und Lernende an Bildungseinrichtungen.
  • Die Umsetzung des Prinzips „dienstliche Tätigkeit – dienstliche Arbeitsmittel“ im Tarifvertrag der Länder, weiteren Tarifverträgen sowie im Beamtenrecht entsprechend der Manteltarifverträge der Metall- und Elektroindustrie.
  • Die GEW fordert die Sicherstellung der Wartung und Administration der digitalen Infrastruktur durch die Träger sowie darüber hinaus ausreichende personelle Ressourcen – in Form von zusätzlichem Personal sowie von bedarfsgerechten Anrechnungsstunden und Unterstützungssystemen – für die Wartung und Administration der digitalen Infrastruktur in den Schulen.

Januar 2019            Weitere Infos unter: www.gew.de/bildungssystem