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Doch keine Änderung:

DGB begrüßt den Verzicht des Innenministers auf eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes    

Mit folgenden Worten reagierte Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord, auf die heutige Ankündigung des Innenministers Torsten Renz, keine Änderung des Landesdisziplinargesetzes mehr auf den Weg zu bringen: „Der DGB und seine Gewerkschaften haben den Gesetzesentwurf abgelehnt. Es ist zu begrüßen, dass der Innenminister nun auf die Einwände der Gewerkschaften reagiert hat und auf die Gesetzesänderung verzichtet. Die vorgesehenen Änderungen wären ein massiver Eingriff in die Rechte der Beamtinnen und Beamten gewesen. Diese hätten wir nicht mittragen.“

(GEW)

Der Gesetzesentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa sah vor, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Pflichtverletzungen durch eine Disziplinarverfügung der Dienstherren möglich sein sollten. Derzeit ist für diese beiden Disziplinarmaßnahmen eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht notwendig. Beide Maßnahmen können damit bisher nur von einem Gericht getroffen werden (Richtervorbehalt). Dieser Richtervorbehalt sollte entfallen. Die Betroffenen hätten dann gegen die Disziplinarverfügung klagen müssen. Die Klage hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt. Begründet wurde diese Änderung mit der Zunahme extremistischer Tendenzen und der daraus folgenden Notwendigkeit, Verfahren deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Der DGB hatte die geplante Änderung massiv kritisiert.

Zur Stellungnahme des DGB: https://nord.dgb.de/themen/++co++6912c0ba-6476-11eb-b850-001a4a160123

Zur Stellungnahme des Innenministers: https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=167530&processor=processor.sa.pressemitteilung