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Mitgliederbrief

Corona-Schutzimpfung - Bereich Kindertagesstätten

Alle Infos zum Impfverfahren in eurer Region. Lesen und weitersagen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

hiermit möchte ich Euch über die aktuellen Entwicklungen zur Impfung im Bereich der Kindertagesstätten informieren.

Pläne für einzelne Regionen

Unsere Anstrengungen nach einem schnellstmöglichen Angebot zur freiwilligen Impfung für Erzieher:innen und Lehrkräfte zeigen erste Erfolge. Die Impfmöglichkeit steht nunmehr allen Beschäftigten in den Kindertagesstätten und Grundschulen zur Verfügung. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass die Impfung freiwillig ist und die Entscheidung individuell durch euch getroffen werden kann.

Heute erhielten wir endlich eine Information über das Impfvorgehen in den einzelne Landkreisen und kreisfreien Städten. Leider gibt es in jeder Region ein jeweils eigenständiges Vorgehen. Die GEW-Forderungen zur Impfstrategie findet ihr weiter unten.

Im Anhang erhaltet ihr eine - je nach Region - vorzulegende Impfbescheinigung.

Wir empfehlen eine Impfung, da diese den Gesundheitsschutz erhöht und gehen davon aus, dass mit fortschreitendem Impffortschritt eine komplette Öffnung der KiTas erfolgen wird.

Hier nun eine Übersicht über das Vorgehen in eurer Region. Es handelt sich auch um Aussagen der Gesundheitsämter. Wir sind uns bewusst, dass einige Informationen aus verschiedenen Regionen hilfreicher sind als andere, wollten euch aber die zur Verfügung stehenden Informationen schnell zuschicken:

 

  1. Rostock

Alle Berechtigten sind eingeladen ins Impfzentrum der HRO zu kommen und Termine über die Hotline zu buchen. Impfungen in den Einrichtungen werden wir aus mehreren Gründen nicht vornehmen. Die Impfberechtigten können individuelle Termine über die Hotline buchen. Nachweise/Berechtigungen sollten vorgelegt werden, um Missbrauch vorzubeugen. Wer in die Prio I oder II fällt erhält bei uns die terminierte Impfung. Insofern kommt der Hotline eine kontrollierende Funktion im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung zu. Zeitlich: Freitags-Impfung mit Astra Zeneca.

 

  1. Landkreis Rostock

Im LK Rostock wird im Impfzentrum geimpft. Wir haben entsprechende Informationen an das staatliche Schulamt und an das Jugendamt gegeben. Terminvergabe erfolgt über das Callcenter des Landes. Uns würden aber auch Nachweise von der Schulleitung und der Kitaleitung zu Beginn ausreichen. Individuelle Terminierung im Impfzentrum Beginn, 5.3./6.3. (Fr, Sa).

 

  1. Landkreis Vorpommern-Rügen

Impfzentren an allen fünf Standorte - Fachdienst Jugend/Schule hat Einrichtungen informiert – Notwendige Bescheinigung: Formular/oder formlos vom Arbeitgeber . individuelle Terminvergabe über das Callcenter des Landes - ab 8. März generelle Möglichkeit - 13., 20., 27. März (Sa) zusätzlich für diese Personengruppe an 4 Standorten, nach Bedarf noch nach Ostern.

 

  1. Landkreis Nordwestmecklenburg

Impfung  mit mobilen Impfteams und in beiden Impfzentren. Einsatz des mobilen Impfteams anhand einer Aufstellung von Einrichtungen in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung/ Schule, - Daneben kann sich jeder einzelne Berechtigte selbst um einen Termin über die Landeshotline einbuchen. Arbeitgebernachweis ist gefordert - Einsatz mobiler Teams, wenn eine gewisse Größenordnung an einem Standort geimpft werden kann - Sollten einzelne Personen aus den unterschiedlichsten Gründen zu diesen Terminen nicht geimpft werden, muss ein Termin über die Landeshotline gebucht werden, nicht die gesamte Belegschaft an einem Tag impfen.

 

  1. Landkreis Ludwigslust-Parchim

Impfung mit mobilen Teams und stationär im Impfzentrum. LK kontaktiert die Einrichtungen und Schulen. Arbeitgeberbescheinigung des Landes als Voraussetzung. Für Nachzügler: Verweis auf die stationären Impfzentren. Wir bilden mobil regionale Impfschwerpunkte – das Steuern des Zuflusses wird unter den gegebenen Hinweisen den Einrichtungen im ersten Schritt überlassen. Ansonsten Schwerpunkt: freitags und Osterferien.

 

  1. Schwerin

Vorrangig mobile Teams, Impfzentrum nachgeordnet, Kontakt über Fachdienst Bildung an die Träger/Einrichtungen mit gesammeltem Anschreiben zur Abfrage Impfungen. Bei Einzelterminen würden wir eine formlose Arbeitgeber Bescheinigung verlangen. Für Nachzügler: Einzelvorstellung im Impfzentrum - Terminbuchung über CallCenter. Wir nutzen die Tage Freitag und Samstag

 

  1. Mecklenburgische Seenplatte

mobile Teams an zentralen Orten, Einrichtungen/Impfberechtigte Liste für jede Einrichtung inkl. Einwilligungs- und Anamnesebögen; ausgefüllte Listen zurück an Impfen@lk-seenplatte.de Für Nachzügler: Individuelle Terminvergabe über Callcenter des Landes → Impfung im Impfzentrum, zeitlich Impfung: donnerstags und freitags (Ausfälle vermeiden)

 

  1. Landkreis Vorpommern-Greifswald

Die zuständigen Fachämter des LK haben Exceltabellen an die Einrichtungen verschickt. In diese Tabelle kann jede Einrichtung ihre Impfwilligen Mitarbeiter mit Angabe der beruflichen Indikation sowie einen Ansprechpartner für die Einrichtung an den Landkreis melden. Auf Basis des Rücklaufs dieser Tabellen, wird ein Gesamtbedarf an zu impfenden Personen erstellt. Dieser Gesamtbedarf wird an die Führungsgruppe für die Impfzentren im Landkreis übermittelt. Die Führungsgruppe erstellt mit ihrem Team ein Plan welche Einrichtung wann und wo (Impfzentren oder mobile Teams) geimpft werden kann. Kontaktaufnahme und Terminierung der Impflinge erfolgt durch die Führungsgruppe der Impfzentren über den in der Abfrage angegebenen Ansprechpartner für die Einrichtung. Die zugesandte Liste der Einrichtung mit Angabe der beruflichen Qualifikation dient im Rahmen der nun folgenden konstatierten Impfaktion als Nachweis. Nur die Personen die der Träger auf der Liste gemeldet hat werden auch geimpft. Die Listen werden auch vorab in den Fachämtern auf Plausibilität geprüft. Nachzügler benötigen dann eine individuelle Bescheinigung. Nachzügler: Ist derzeit in Klärung. Wahrscheinlich ist, dass die Nachzügler sich einen Termin über die Terminvergabe beim Call-Center geben lassen müssen und eine AG-Bescheinigung vorlegen muss. In Abstimmung mit der medizinischen Leitung der Impfzentren würden wir bewusst die konstatierte Impfaktion für KiTas und Schulen auf Donnerstag/Freitag legen.

Als GEW fordern wir ein einheitliches Verfahren im gesamten Bundesland und einen flächendeckenden Einsatz von mobilen Impfteams. Zusätzlich haben wir eine Einbeziehung der Jugendhilfe in die Impfung gefordert. Wir werden uns für beide Punkte weiterhin einsetzen und halten euch auf dem Laufenden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte schreibt uns, wenn Ihr Fragen oder Hilfe im Zusammenhang mit der Impfung habt. Die GEW gibt alles, um Eure Interessen durchzusetzen.

 

Beste Grüße und bleibt gesund,

Erik von Malottki

Referent für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik

 

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Erik von Malottki
Referent für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik (beurlaubt, Mitglied des Bundestages)
Adresse Lübecker Str. 265a
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Fax:  0385/48527-24
Kontakt
Christopher Köster
Referent für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik
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