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Arbeitsplatz Schule: Rahmeninklusionsvereinbarung geschlossen

Der Abschluss einer solchen Vereinbarung soll am Arbeitsplatz Schule für Barrierefreiheit sorgen

v.r.n.l. Margit Muchin, Bildungsministerin Birgit Hesse, Kerstin Morawetz (c) BiMi

Am 13.06.2018 unterzeichneten Frau Ministerin Birgit Hesse, die Vorsitzende des LHPR, Kerstin Morawetz und die Vertrauensperson der Hauptschwerbehindertenvertretung, Margit Muchin, die von den Interessenvertretungen der Lehrer und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur überarbeitete „Rahmenvereinbarung zur Inklusion schwerbehinderter Menschen an öffentlichen Schulen des Landes M-V gemäß § 166 SGB IX“.

Anlass für die Veränderung der seit 2004 gültigen Rahmenintegrationsvereinbarung waren u.a. die Novellierung des SGB IX und der Abschluss des Lehrerpersonalkonzeptes.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekennt sich zu seiner besonderen Verantwortung, seine gesetzliche Verpflichtung zur Förderung und Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu erfüllen.

Das heißt, dass das Ministerium und die Hauptschwerbehindertenvertretung mit entsprechender Beteiligung des LHPR und der Gleichstellungsbeauftragten für den Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sich in diesem Sinne verpflichten, verantwortungsvoll zusammenzuarbeiten.

Zu den Rahmenvorgaben für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zählen vorrangig die Personalplanung und die Arbeitsplatzgestaltung, die Gestaltung des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit.

Ziel ist eine von vornherein barrierefreie Gestaltung der Arbeitswelt.

Daher enthält die Rahmeninklusionsvereinbarung Regelungen zur Sicherung der Beschäftigungspflicht, zur Einstellung schwerbehinderter Menschen in den Schuldienst, zur Beschäftigung und Förderung schwerbehinderter Menschen, zur Prävention und zur Informations- und Kommunikationspolitik.

Von besonderer Bedeutung sind derzeit die Maßnahmen bezüglich der Einstellung und nach wie vor die Festlegungen zur Beschäftigung und Förderung schwerbehinderter Menschen.

Sie fußen auf der Fürsorgepflicht des öffentlichen Arbeitgebers und beinhalten den aus dem SGB IX abzuleitenden Anspruch schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Menschen auf Arbeitsbedingungen, die ihrer Behinderung Rechnung tragen.

In den Dienststellen können und sollen weitere Regelungen getroffen werden.

Letztlich ist die Art und Weise des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen ein gesamtgesellschaftliches Thema, das auch durch die aktuelle Inklusionsdebatte eine zentrale Position und neue Akzente erhält.

Um Vorbehalte und Klischees zu überwinden, bedarf es weiterer Anstrengungen und Aufklärung, denn Inklusion ist ein Prozess und gleichzeitig ein Ziel, menschliche Verschiedenheit als Normalität anzunehmen und wertzuschätzen.

Die Umsetzung dieser Rahmeninklusionsvereinbarung kann, mit Leben erfüllt, einen Beitrag dazu leisten.