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Mitgliederbrief für Erzieher*innen zu der weiteren schrittweisen Öffnung von Kitas - MIT DOWNLOAD

Hiermit möchten wir euch über die aktuellen Entwicklungen im Kinder- und Jugendhilfebereich. Seit letzter Woche ist klar, dass die Kitas und Schulen am 18.05.2020 für Vorschulkinder und ab 25.05.2020 für alle Kinder geöffnet werden. In diesem Mitgliederbrief wollen wir euch über die genauen Regelungen und über unsere Positionen informieren. Wir wollen klar sagen, dass wir die Änderungen sehr kritisch sehen und das auch klar gegenüber dem Ministerium und der Öffentlichkeit kommuniziert haben. Weiter unten findet ihr unsere, zusammen mit den Mitgliedern, entwickelten Forderungen.

Symbolfoto/Winkler (GEW M-V)

Hier ein Überblick über die Festlegungen des Sozialministeriums:

Notbetreuung/eingeschränkter Regelbetrieb:

Ab dem 18.05.2020 wird der eingeschränkte Regelbetrieb für Kinder im Vorschuljahr eingeführt. Das heißt konkret, dass alle Kinder eine Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden erhalten. Für Kinder von nicht berufstätigen Eltern wird ähnlich zum Halbtagsplatz/Teilzeitplatz verfahren. Sollte genug Personalkapazitäten vorhanden sein, soll auch über die 6 Stunden hinausgegangen werden. Die Notbetreuung läuft während dieser Phase weiter. Ab 25.05.2020 kommen alle Kinder wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Kinder im Vorschuljahr. Die Woche vom 25.05.2020-02.06.2020 ist eine Übergangswoche, in der die Abläufe an die neuen Regeln angepasst werden und deswegen der Anspruch der Eltern eingeschränkt gilt. Eine weitere Ausweitung auf den Normalbetrieb ist aktuell noch nicht terminiert.

  • Gesundheitsschutz und Gruppenzusammensetzung

Die Gruppen sollen strikt voneinander getrennt sein und wenn möglich nur die gleichen Erzieher*innen für die jeweiligen Gruppen zuständig sein. Während der Betreuungszeit sind die Gruppen nicht zu mischen. Das gilt auch für Randzeiten. Offene, teiloffene und gruppenübergreifende Angebote sind auszusetzen. Weitere Informationen zu den genauen Vorgaben u.a. zum Schlafen findet ihr der angehängten Datei (Hinweise). Zum Nachverfolgen der Infektionsketten sind täglich die Namen der Kinder in den Gruppen, der Beschäftigten und weiterer Personen zu dokumentieren.

Der Gesundheitsschutz soll durch Abstand zwischen den Gruppen und klare Regelungen zu Hol- und Bringezeiten gewährleistet werden. Es gibt keine Empfehlung für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Erzieher*innen können aber eine kinderfreundliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Aus unserer Sicht als GEW ist der Gesundheitsschutz aufgrund der regelmäßigen körperlichen Nähe schwer zu gewährleisten.

Beschäftigte mit Krankheitssymptomen für Covid-19 (z. Bsp. Husten, Halsschmerzen oder Fieber) müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden.

  • Einsatz von Beschäftigten aus Risikogruppen

Für Risikogruppen wurde das Verfahren stark verändert. Ab dem 18.05.2020 entscheiden die Träger auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt über den Einsatz von Beschäftigten aus Risikogruppen. Das heißt, sollte Uneinigkeit bestehen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, dann ist der Betriebsarzt einzubeziehen Wir als GEW konnten verhindern, dass der Träger hier die alleinige Entscheidung fällt.

  • Urlaub:

Weiterhin gilt das Zwangsurlaub nur in Ausnahmefällen angeordnet werden darf. Das darf nur mit Zustimmung des Betriebsrates/Personalrat/MAV erfolgen. Wir haben versucht öffentlich Druck gegen die Anordnung von Zwangsurlaub zu machen. Sollte der BR/PR/die MAV zugestimmt haben oder ihr keinen BR haben, dann ist es schwer dagegen vorzugehen. Ihr könnt schriftlichen Widerspruch gegen die Anordnung einlegen, wenn ihr einen guten Grund vorliegen habt (gebuchter Urlaub, eigene Kinder die betreut werden müssen). Aber auch in diesem Fall seid ihr auf die Kulanz des Trägers angewiesen. Bitte gebt uns Bescheid, wenn Träger dieses Mittel weiter stark anwenden. Urlaub darf auf keinen Fall rückwirkend angeordnet werden.

. - Minusstunden

Es dürfen weiterhin ohne Zustimmung des Arbeitnehmers keine Minusstunden berechnet werden oder angewiesen werden. Der Träger steht in der Verantwortung euch Arbeit zu geben. Kann er dies nicht, dürfen euch dadurch keine Nachteile erwachsen. Zudem ist die Finanzierung der Kindertagesstätten durch Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden sicher gestellt. Sollte es bei eurem Träger Probleme geben, dann informiert uns bitte. Leider gibt es aktuell immer weniger Rückendeckung durch die Politik um gegen Minusstunden vorzugehen. Wir bleiben aber dran!

  • weiterführende Informationen:

Hierfür haben wir euch die Hinweise zum Schutz der Beschäftigten und der Kinder sowie das pädagogische Konzept mit angehängt. Dort gibt es ausführliche Darstellung der Regeln. Das sind offizielle Dokumente, auf die ihr euch im Gespräch mit euren Arbeitgebern beziehen könnt.

Unsere Position als GEW:

Wir haben in der vergangenen Woche mit unserem Positionspapier für eine vorsichtige Öffnung der KiTas unter starker Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der pädagogischen Erfordernisse geworben. Leider konnten wir uns mit diesem Kurs nicht durchsetzen, weil der Druck von Wirtschaft und Eltern für eine schnelle Öffnung sehr groß war.

Wir setzen uns weiterhin ein für:

  • Eine Erhöhung des Personalschlüssels, damit ausreichend Personal zur Verfügung steht

  • Regelmäßige, freiwillige Tests für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten

  • Eine Beschwerdestelle für Verstöße des Arbeitgebers gegen die Empfehlungen des Ministeriums(Minusstunden, Hygieneauflagen usw.)

  • Die Möglichkeit für Beschäftigte aus Risikogruppen sich eine zweite Meinung vom Hausarzt einzuholen.

  • Eine Beschränkung der Gruppengröße auf 10 Kinder im Kindergarten und Hort

  • Eine prioritäre Berücksichtigung von Erzieher*innen für die Notbetreuung in Kitas und Schulen

Wir werden uns weiterhin für diese Forderungen einsetzen und erwarten von der Politik entsprechende Änderungen.

Mittlerweile ist die GEW auch Teil des mindestens wöchentlich tagenden Expertenrats. Hier können wir Probleme ansprechen und konnten bereits kleinere Verbesserungen erreichen. Bitte schreibt uns, wenn ihr Probleme oder Fehlentwicklungen erkennt. Wir tragen diese dann direkt in das Expertengremium.

Falls ihr Fragen oder Anmerkungen habt, wendet euch bitte an uns. Unsere Telefonnummer sind die 01515/5703198 (Erik von Malottki) und die 0173 2497953 (Christopher Lanzke).

Beste Grüße,

Erik von Malottki und Christopher Lanzke

Referenten für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik

 

Kontakt
Christopher Köster
Referent für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik
Adresse Lübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Mobil:  +49 173 2497953
Telefon:  0385 48527 - 18
Fax:  0385/48527-24