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Längst überfällig: Reform der Lehrkräftebildung

Am 14. Mai hat der Landtag das Lehrkräftebildungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten sind verschiedene Reformbestandteile. Dazu gehören u.a. die Absenkung des Anteils der Fachwissenschaften, mehr Qualität für die Praktika durch eine qualifizierte Begleitung, die Möglichkeit eines Ein-Fach-Lehramtes über den sogenannten Quereinstiegs-Master, der Ausbau der MINT-Fächer und damit die Wiedereinrichtung der Ausbildung zu den Lehrämtern in Biologie und Informatik.

ein Lehrer sitzt mit zwei Schülern am Tisch und erklärt etwas
(Foto: chatgpt)

 Umstritten war das jetzt neu eingeführte Stufenlehramt für Gymnasien, Regionale Schulen und Gesamtschulen. Die bundesweite Anerkennung ist sichergestellt. Das Land argumentiert für die Einführung dieses Lehramtes (das es u.a. auch in Hamburg gibt), mit einer höheren Flexibilität beim Einsatz der Lehrkräfte und hebt hervor, dass sich damit Studierende künftig nicht mehr von Anfang an festlegen müssten, in welcher Schulart sie später unterrichten wollen. Auch die GEW MV hat diesen Weg unterstützt: „Ein Studium, zwei Abschlüsse, besser kann es nicht laufen“, sagt der Landesvorsitzende Nico Leschinski, der selbst Studienrat und Gymnasiallehrkraft ist. Auch die stellv. Landesvorsitzende Ulrike von Malottki, Oberstudienrätin und ebenfalls Gymnasiallehrkraft, findet die Entscheidung richtig. Sie selbst unterrichtet an einer Gesamtschule: „Der Studiengang gibt dem Berufsnachwuchs das notwendige Handwerkszeug an die Hand, um Kinder und Jugendliche von der 5. bis zur 12. Klasse in allen drei Schulformen in dem jeweiligen Fach gut zu unterrichten. Es ist nicht die Rede davon, das Gymnasium abzuschaffen.“ Genau das aber hatten Kritiker der Opposition und vom Philologenverband behauptet. Die CDU-Fraktion startete sogar eine regelrechte Kampagne gegen den von ihnen so bezeichneten „Einheitslehrer“. Doch auch in ihrer Rede zur zweiten Lesung des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes bestätigte Wissenschaftsministerin Bettina Martin noch einmal, dass diese Sorge unbegründet sei. Die Stellungnahme der GEW zu diesem Gesetzentwurf ist hier einsehbar.