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GEW erkämpft Stufe 6 im TV-L +++ Eingruppierung in TV EntgO-L mit neuen Fristen

Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) abgeschlossen. Ohne diese Nachzeichnung der Entgeltregelungen hätten die Arbeitgeber keine Stufe 6 für die Lehrkräfte eingeführt. Was ist nun neu und welche Fristen müssen eingehalten werden? Die Änderungen im Überblick.

Mit der Unterschrift unter den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) gilt dieser ab jetzt für alle bei den Ländern angestellten Lehrkräfte mit Ausnahme von Hessen und ist jetzt direkt auf GEW-Mitglieder anwendbar.

Wer ist betroffen?

  • Angleichungs-/Entgeltgruppenzulage: Beschäftigte bis einschließlich EG 11
  • Höhergruppierung: Seiteneinsteiger bzw. Nichterfüller (Freundschaftspionierleiter, Lehrkräfte mit ‚nur‘ einem Fach o.ä.).

Lehrkräfte mit vollständiger Lehrbefähigung sind für die Fälle der Höhergruppierung nicht betroffen! Grundsätzlich nicht betroffen sind alle Beschäftigten der EG 13!

Die Frist für die Anträge auf Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage aus der Tarifrunde 2015 war bereits am 31.Juli 2016 abgelaufen. Die GEW hat daher durchgesetzt, dass diese Frist bis zum 31. Mai 2017 verlängert wird. 

Neu ist also:

  • Die direkte Geltung des TV EntgO‑L für Mitglieder der GEW.
  • Die Möglichkeit, den Antrag auf Höhergruppierung/Entgeltgruppenzulage bis zum 31. Mai 2017 nachzuholen.

Für diese Anträge gilt: 

  • Die Eingruppierung (Entgeltgruppe und Entgeltsstufe) am 31. Juli 2015 ist maßgeblich für die Höhergruppierung. 
  • Ab 1. August 2015 beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe. 
  • Das aus der Höhergruppierung resultierende höhere Entgelt wird ab 1. März 2017 gezahlt. 

Für die Beschäftigten, die den Antrag bereits bis zum 31. Juli 2016 gestellt haben, ändert sich nichts: Ihre Anträge wirken hinsichtlich Stufenlaufzeit und Entgeltwirksamkeit auf den 1. August 2015 zurück. Auch die Antragsfrist für die Angleichungszulage endet unverändert am 31. Juli 2017. Diese Anträge wirken zurück auf den 1. August 2016.

Als Antragstext für die Angleichungs-/Entgeltgruppenzulage reicht Folgendes:

Hiermit beantrage ich die Zahlung der Angleichungszulage ab dem 1.8.2016.

Wie geht es weiter?

Die GEW konnte aber erreichen, nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen die Gespräche zu strukturellen Fragen der Entgeltordnung fortzusetzen. Weitere Änderungen des TV EntgO‑L wurden nicht vereinbart.

Kontakt
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle
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Andere:  +49 385 485 27-27
Fax:  +49 385 485 27-24