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E13 für Grundschullehrkräfte – Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft.

Ende Mai entschied das Bundesarbeitsgericht innerhalb eines Revisionsverfahrens in letzter Instanz über zwei Verfahren, die wir als GEW MV mit unserem Rechtsschutz begleitet haben. Es ging um zwei Grundschullehrkräfte, die durch die Überleitung von der Gehaltsgruppe E11 in die Gehaltsgruppe E13 einen Einkommensverlust erleiden, da diese Änderung nicht erfahrungsstufengleich erfolgt.

Bielesch/pixabay.com

Um es vorweg zu nehmen: Die Gerichte vertraten die Ansicht, dass es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der nur tarifvertraglich verhandelt werden kann. Da das Bundesarbeitsgericht in Erfurt keine Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler feststellen konnte, auf die die Kolleg:innen geklagt hatten, steht damit nun kein weiterer Rechtsweg offen.

Was war passiert? Mit der Einführung der E13/A13 auch für Grundschullehrkräfte werden die angestellten und verbeamteten Kolleg:innen seit dem 1. August 2020 um zwei Gehaltsstufen/Besoldungsstufen besser gestellt. Dies entsprach einer langjährigen Forderung der GEW, für die wir uns auch in MV mit vielen Aktionen eingesetzt haben. Doch nicht für alle Kolleg:innen brachte dieser Erfolg auch das gewünschte Ergebnis. Manche erleiden nun teils massive Einkommensverluste – trotz der deutlich besseren Entgeltgruppe. Grund dafür ist die Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer. Das Land hat die neue Eingruppierung für angestellte Grundschullehrkräfte wie eine Höhergruppierung gewertet. Und das, obwohl es sich nicht um ein neues Tätigkeitsfeld handelte oder neue Aufgaben hinzukamen. Während Beamtinnen und Beamte stufengleich höher gruppiert werden, gilt dies für Angestellte nicht. Sie können ihre Erfahrungsstufen nicht mitnehmen. Das sieht der Tarifvertrag der Länder (TV-L), anders als der Tarifvertrag für Bund und Kommunen (TV-öD) nicht vor. Schon lange kämpft die GEW genau deshalb für die stufengleiche Höhergruppierung in der Lehrkräfte-Entgeltordnung, wobei die Tarifgemeinschaft der Länder sich bisher hartnäckig dem verweigert.In diesem Fall nun machte sich für einige unserer Kolleg:innen, die in den Erfahrungsstufen 3 oder 6 waren, besonders bemerkbar, weshalb die Länder diesen Schritt bislang verweigern. Es handelt sich um ein Sparmodell! Und so kamen die Betroffenen trotz einer Erhöhung um zwei Einkommensstufen nicht über den Sockelbetrag von 180 Euro hinaus. Sie müssen in den Erfahrungsstufen teils neu beginnen. Eine Wahlmöglichkeit zum Verbleib in der E11 gab es nicht. Gerade berufserfahrene Kolleg:innen mit weniger Abstand zur Rente „verlieren“ auf diese Weise Geld, da sie nun deutlich kürzer in den höheren Einkommensstufen verbleiben.

Als GEW MV haben wir über 139 Rechtsschutzverfahren in dieser Sache begleitet. Wir vertraten die Auffassung, dass es sich bei diesem Schritt nicht um eine Höhergruppierung, sondern um die Neubewertung einer bereits ausgeübten Tätigkeit handelt, die dementsprechend nicht unter die Regelungen zur Höhergruppierung in der Lehrkräfte-Entgeltordnung und des TV-L fallen kann. Wie schon erwähnt sind die Gerichte unserer Rechtsauffassung letztlich nicht gefolgt.

Trotz (oder wegen?) einer Vielzahl von angestellten älteren Lehrkräften war das Land bislang auch nicht zu Sonderregelungen bereit. Anders als Hamburg, das in Anlehnung an die Beamtenbesoldung in diesem speziellen Fall eine stufengleiche Einordnung auch für die Angestellten umsetzte (und prompt einen Rüffel der TdL kassierte, aber dennoch bei seiner Entscheidung bleibt!).

Was bleibt? Wir kämpfen weiterhin für eine deutliche Verbesserung der Lehrkräfte-Entgeltordnung, damit dort die Neubewertung und stufengleiche Höhergruppierung ausdrücklich geregelt werden. Dies kann bspw. für angestellte Schulleitungen oder Lehrkräfte im Seiteneinstieg auch in Zukunft von hoher Relevanz sein. Der Arbeitgeberverband, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), hat die bisherigen Gespräche immer wieder ins Leere laufen lassen. Aktuell laufen neue Gespräche. Sollte die TdL auch diesen Anlauf platzen lassen, müssen wir innerhalb der GEW über Arbeitskampfmaßnahmen sprechen. Auch auf Landesebene werden wir weiterhin Gespräche führen und einen Ausgleich für die Tarifbeschäftigten immer wieder einfordern. Wie das konkret erfolgen kann, dazu beraten wir in der kommenden Zeit.

Kontakt
Paul Fietz
Tarifreferent der GEW Mecklenburg-Vorpommern