Dienstvereinbarung für upF geht nun an Schulen
Die neue Dienstvereinbarung wurde nun an die Schulen geschickt und gilt ab 1.8.2021
Die angekündigte Dienstvereinbarung für unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) findet ihr nun als Dokument auf unserer Seite. GEW-Vorstandsmitglied und LHPR-Vorsitzende Kerstin Morawetz erklärt dazu: „Es ist uns gelungen, für Zeiten zur Wahrnehmung schulorganisatorischer Aufgaben für 40h-Kräfte 6 Wochenstunden als Arbeitszeit anrechnen zu lassen, für Teilzeitkräfte anteilig. Auch Tätigkeiten als Lehrkräfte im Unterricht, im Gemeinsamen Unterricht oder Tätigkeiten im Rahmen von Ganztagsangeboten werden umgerechnet. Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeitanrechnungen während Schulfahrten sind ebenfalls in der Dienstvereinbarung enthalten. Alle örtlichen Personalräte des Landes werden in den nächsten Tagen die Dienstvereinbarung in Papierform erhalten. Den Schulen bleibt jetzt genügend Zeit, sich mit den einzelnen Regelungen zu befassen, da die Regelungen der Dienstvereinbarung erst zum 01.08.2021 greifen.“
19055 Schwerin