Aus unserer Sicht stellt sich das Problem weniger massiv als in den Vorjahren dar. Dennoch ist es im Einzelfall für die Betroffenen hart. Unter Umständen ist auch rückwirkend eine Anstellung und Bezahlung möglich. Hierbei kommt es jedoch sehr auf den Einzelfall an, so dass eine Beratung zu dieser Frage unumgänglich ist. Gewerkschaftsmitglieder können sich hierzu an unsere Landesrechtsschutzstelle wenden.
Hier und hier lest ihr die Berichterstattung zu diesem Thema.
Arbeitslos über die Sommerferien?
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zur Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse und Wiedereinstellung erst nach den Ferien haben wir folgenden Tipp für betroffene Kolleginnen und Kollegen parat: