Anspruch auf Inflationsausgleich bei Elternzeit - JETZT geltend machen!
„Beschäftigte in Elternzeit haben Anspruch auf die im Tarifvertrag vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen“ so der Tenor eines noch nicht rechtskräftigten Urteils des Arbeitsgerichts Essen. Das Urteil hält die Kürzung bzw. Streichung der Inflationsausgleichszahlungen für Kolleg:innen in Eltern(teil)zeit für unwirksam, auch Kolleg:innen in Eltern(teil)zeit hätten Anspruch auf die vollen Zahlungen.