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Ablehnung von Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation - Erfolgsaussichten für Klage gering

Ende des Jahres 2023 haben über 7.200 Beamtinnen und Beamte des Landes M-V Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingereicht. Mittlerweile treffen die ersten Bescheide des Landesamts für Finanzen ein, in denen die Widersprüche auf amtsangemessene Alimentation abgelehnt werden.

verschiedene Geldscheine in Euro liegen auf einer dunklen Flöche
(Quelle: Pixabay)

In der Rechtsbehelfsbelehrung werden die Fristen für den Klageweg vor die Verwaltungsgerichte beschrieben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und wir als GEW schätzen die Chancen auf den positiven Ausgang eines Klageverfahrens in den hohen Besoldungsgruppen als sehr gering ein. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz vom 30. Juni 2024 hat der Gesetzgeber in M-V bereits seine Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation ausführlich begründet und rückwirkend zum 01.01.2023 in die Tat umgesetzt. Im Frühjahr 2024 wurden dann die Nachzahlungen der erhöhten Grundbesoldung und Familienzuschläge getätigt. 

Der breite Aufruf an unsere Mitglieder war notwendig, weil wir Zweifel hatten, dass die Landesregierung den Entwurf des Besoldungsstrukturgesetzes noch vor Ende 2023 auf den Weg bringt. Wir danken allen, die daran mitgewirkt haben, dieses starke Signal an die Landesregierung zu senden, die daraufhin ins Handeln kam. 

Kontakt
Paul Fietz
Tarifreferent der GEW Mecklenburg-Vorpommern