Gehälter für studentische Beschäfte:
Meilenstein gegen Tarifflucht an den Hochschulen
Tätigkeiten von Studierenden in der Verwaltung müssen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt werden, das entschied kürzlich das Arbeitsgericht Rostock. Geklagt hatte ein Student mit Unterstützung der GEW und DGB Rechtschutz GmbH. Das Urteil…