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Artikelsammlung - Was andere zum Thema schreiben

Die GEW fordert Weiterbildungsträger und Hochschulen dazu auf, in der Zeit der Übergangsregelung gemeinsam mit den Lehrkräften an einer tragfähigen und sozial gerechten Lösung zu arbeiten.

Der GEW kritisiert den Umgang vieler Weiterbildungsträger und Hochschulen mit der Übergangsregelung nach dem Herrenbergurteil: „Um sich selbst rechtlich abzusichern, nötigen die Träger ihren auf Honorarbasis Beschäftigten rechtlich fragwürdige Zustimmungserklärungen ab, statt gemeinsam an einer tragfähigen und sozial gerechten Lösung für die Zukunft zu arbeiten. Und das Ganze im staatlich geförderten Gesamtprogramm Sprache“, sagte GEW-Weiterbildungsexperte Ralf Becker. „Wir fordern, die Übergangsphase nun produktiv zu nutzen, statt den Druck auf die Beschäftigten immer weiter zu erhöhen.“ (12.05.2025)

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Übergangsregelung zur Sozialversicherung

Verzicht auf Scheinselbständigkeit

Seit dem 1. März 2025 gilt eine Übergangsregelung zur Scheinselbständigkeit: der Arbeitgeber muss bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, wenn die Lehrkraft zustimmt. Dann muss sie aber selbst in voller Höhe die Beiträge zur Rentenversicherung tragen, falls mehr als geringfügig tätig (im Jahr 2025 höchstens 556 Euro steuerlicher Gewinn im Monat oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr), und muss auf eigene Kosten für eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung sorgen. …

Artikel von Erwin Denzer/Bayern

Erwachsenenbildung

Das Herrenberg-Urteil stellt Selbstständigkeit infrage
Ein Gerichtsurteil hinterfragt die Typisierung von Lehrtätigkeiten und hat weitreichende Folgen für Lehrkräfte und Träger in der Erwachsenenbildung. …

Ein Artikel von Linda Guzzetti/Berlin

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Sandra Astáras
stellv. Landesvorsitzende
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