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Neues KiföG MV ab 1.9.2017 in Kraft

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG MV) geändert. Das neue KiföG gilt ab dem 1.9.2017.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG MV) geändert. Die Überarbeitung wurde notwendig, weil die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU die praxisintegrierte Ausbildung ab dem Schuljahr 2017/2018 ermöglichen wollten. Dies ist nun auch gesetzlich verankert. Das neue KiföG gilt ab dem 1.9.2017.

Neben den notwendigen gesetzlichen Regelungen für die praxisintegrierte Ausbildung hat der Landtag den Fachkräftekatalog der pädagogischen Fachkräfte erweitert. Staatlich-anerkannten ErzieherInnen sind künftig Fachkräfte mit anderen Berufsabschlüssen gleichgestellt. GemeindepädagogInnen sind nun in die normale Fachkräfteauflistung aufgenommen, darüber hinaus dürfen eingeschränkt auch andere pädagogische Abschlüsse oder verwandte Berufe in der Kita arbeiten. Konkret betrifft die Tanz-, Theater-, Musik- und SportpädagogInnen, Ergo- und PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen, Hebammen und KinderkrankenpflegerInnen. Diese Fachkräfte müssen jedoch vor Beschäftigungsbeginn ein Praktikum und 250 Theoriestunden Qualifizierung nachweisen.

Die GEW hat diese Regelungen wie auch Details der praxisintegrierten Ausbildung kritisiert. Einige kleinere Verbesserungen hat der Gesetzgeber auf unsere Argumentation hin aufgegriffen.

Im Herbst wird das KiföG wegen Elternentlastung geändert

Für den Herbst ist nun die nächste KiföG-Änderung geplant. Die Landesregierung plant eine Beitragsentlastung für die Eltern ab dem Jahr 2018. Die Elternbeiträge sollen zunächst um 50 Euro gestützt werden. Eine notwendige Strukturreform der Finanzierung scheut die Sozialministerin jedoch. Sinnvoll wäre eine landesweite Deckelung der Elternbeiträge, nur so kann ein spürbarer Weg hin zur kostenfreien Kita eingeschlagen werden. Stattdessen werden Eltern nur mit einem Betrag unterstützt, während die Platzkosten – und damit auch die Elternbeiträge – weiter steigen. Der Effekt: die Beitragsunterstützung wird sukzessive ‚aufgefressen‘.