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Inklusion: Schulgesetznovelle in der Anhörung

"Schulen mit spezifischer Kompetenz", mehr Lehrkräfte, Bestand von Förderschulen - Bildungsministerium und die Bildungspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen der SPD, CDU und Linke gaben Neuerungen zur Inklusion bekannt.

(c) gew

Gut sieben Jahre nach der Einführung der Inklusion in MV will das Land die eigene Inklusionsstrategie nun auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das Schulgesetz soll „runderneuert“ werden. Die zugehörige Novellierung befindet sich in der Verbandsanhörung. Auch die GEW MV arbeitet an einer Stellungnahme. Die Änderungen sollen voraussichtlich zum Schuljahr 2019/20 in Kraft treten. 

Nach eigenen Angaben haben sich die Partner des Inklusionsfriedens darauf geeinigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung und für den Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler erhalten bleiben. Lediglich die Förderschulen mit den Schwerpunkten Sprache (zum 31.07.2020) und Lernen (zum 31.07.2024) laufen aus. Vom Schuljahr 2018/2019 an sollen 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz eingerichtet werden, die das Lernangebot der Förderschulen ergänzen und eine wohnortnahe Beschulung möglich machen. Der Zeitpunkt der Diagnose soll künftig nach vorne verlegt werden. Man betonte, die Umsetzung der Inklusion „mit Augenmaß“.

Die GEW MV hatte zuletzt deutlich gemacht, dass die Lehrkräfte nunmehr an der Belastungsgrenze angelangt seien, was die Inklusion in den Schulen betrifft. Die Ausstattung mit Personal, Stunden und auch räumlichen Voraussetzungen stimmen aus Sicht der Bildungsgewerkschaft nach wie vor nicht. Dabei ist die Inklusion aus Sicht der GEW ein wünschenswertes Ziel, dass es nicht nur in den Bildungseinrichtungen, sondern auch gesellschaftlich zu erreichen gilt.